Hier können Sie das "Widderner Blättle" downloaden
Meldung von Problemen mit Funk-DSL
Es gibt immer wieder Beschwerden wegen Problemen mit dem Funk-DSL in Widdern.
Um einen Überblick zu bekommen, bittet die Stadtverwaltung die Nutzer, die Art und Häufigkeit der Probleme der Stadtverwaltung, Tel. (0 62 98) 92 47-0 zu melden.
Empfehlung für den Einbau von Druckminderventilen in die Hauswasserinstallation im Ortsnetz Unterkessach
Bei den Umbaumaßnahmen in der Wasserversorgung wird im Ortsnetz Unterkessach auch eine neue Ringverbindung in der Ortsmitte geschaffen. Dadurch ist die Versorgung der Bevölkerung auch bei Störungen sicher und der Betriebsdruck ist höher. Zulässig ist nach Angaben der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V.) ein Maximaldruck bis 10 bar. Das ist für viele Heizungsanlagen und Hausinstallationen zuviel. Diesen Druck werden wir nicht erreichen, aber trotzdem sollten die Hausinstallationen vor Druckstößen geschützt werden.
Wir empfehlen den Hauseigentümern, bis Ende September 2010 Druckminderventile an jedem Hausanschluss einzubauen.
Ihr Hausinstallateur informiert Sie über die Kosten eines solchen Einbaus.
Mülltonnen der Grund- und Feinau-Schule sind nicht zur privaten Müllentsorgung gedacht!
Leider mussten wir feststellen, dass einige Bewohner in der Schulstraße und Friedhofstraße ihren Hausmüll in den Restmüll- und Biotonnen der Grund- und Feinau-Schulen entsorgen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir dies nicht gestatten und jeder Bürger seinen Hausmüll selbst zu entsorgen hat.
Wenn die eigene Tonne voll ist, erhalten Sie auf dem Rathaus, Restmüllsäcke bzw. Biosäcke, in denen Sie den Müll entsorgen können, der nicht in die eigene Tonne passt.
Falls dies nochmals vorkommt, muss der Verantwortliche mit einem Bußgeld rechnen.
Hundekotbeutel auf dem Rathaus erhältlich
Die Behälter der Hundekotbeutel werden nicht mehr aufgefüllt, da die Beutel sehr häufig gefüllt oder ungefüllt in den Grünanlagen der Stadt landen.
Deshalb erhalten Sie nun die kostenlosen Hundekotbeutel nur noch auf dem Rathaus.
Sie können diese während der normalen Öffnungszeiten bei uns abholen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Stadtverwaltung Widdern
Betreuungsangebote für Kindergarten- und Grundschulkinder ab 1.9.2010 / Ferienbetreuung für Sommerferien 2010
Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 wird das bisherige Betreuungsangebot für Kindergarten und Grundschule erweitert. Außerdem ändern sich die Kindergartengebühren aufgrund der Erhöhung bei den Essenskosten.
Mit dieser Auflistung wollen wir Ihnen einen Überblick geben, was das Betreuungsangebot ab 1.9.2010 umfasst und welche Gebühren erhoben werden:
-> Kindergärten
1. Kindergarten Unterkessach:
• Betreuung ab 2 Jahren möglich
• Betreuung erfolgt im Rahmen der verlängerten Öffnungszeit (VÖ) von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
• ohne Getränke, ohne Essen
• Betreuungskosten:
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 85,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 65,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern 45,00 €
- für ein Kind aus einer Familie ab vier Kindern 15,00 €
• Anmeldung direkt beim Kindergarten „Zwergennest“, Schafrain 11, Unterkessach, Tel.: 07943/8669
2. Kindergarten Widdern:
• Betreuung ab 2 Jahren und 9 Monaten möglich
• verschiedene Betreuungsarten:
1) Regelgruppe (RG): 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
2) Verlängerte Öffnungszeit (VÖ): 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
3) Ganztagesbetreuung (GT): 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
• Betreuungskosten:
1. VÖ oder RG (inkl. Getränke, aber ohne Mittagessen und Nachmittagssnack):
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 87,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 67,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern 47,00 €
- für ein Kind aus einer Familie ab vier Kindern 17,00 €
2. VÖ oder RG (inkl. Getränke und Nachmittagssnack, aber ohne Mittagessen):
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 97,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 77,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern 57,00 €
- für ein Kind aus einer Familie ab vier Kindern 27,00 €
3. VÖ oder RG (inkl. Getränke und Mittagessen, aber ohne Nachmittagssnack):
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 109,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 89,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern 69,00 €
- für ein Kind aus einer Familie ab vier Kindern 39,00 €
4. VÖ oder RG (inkl. Getränke, Mittagessen und Nachmittagssnack):
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 119,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 99,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern 79,00 €
- für ein Kind aus einer Familie ab vier Kindern 49,00 €
5. GT (inkl. Getränke, Mittagessen und Nachmittagssnack):
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 166,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 146,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern 126,00 €
- für ein Kind aus einer Familie ab vier Kindern 96,00 €
• Anmeldung direkt beim Kindergarten „Rasselbande“, Möckmühler Str. 11, Tel. 06298/1605
-> Grundschule
3. Ganztagesbetreuung:
• Betreuung für Grundschüler der Klassen 1 bis 4
• nach Unterrichtsschluss Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule bis 12.45 Uhr
• dann gehen die Kinder selbständig von der Schule zum Kindergarten Widdern
• anschließend Mittagessen im Kindergarten
• im Anschluss daran Betreuung im Kindergarten bis 17 Uhr (inkl. Hausaufgabenbetreuung)
• inkl. Getränke, Mittagessen und Nachmittagssnack
• Betreuungskosten:
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 180,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 160,00 €
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern 140,00 €
- für ein Kind aus einer Familie ab vier Kindern 110,00 €
• In den Betreuungskosten ist auch die Betreuung während der Schulferien von 7 bis 17 Uhr im Kindergarten enthalten. Ausnahme ist der Monat August – hier muss die Ferienbetreuung gebucht werden.
• Anmeldung während der Unterrichtszeit: Grundschule Widdern, Schulstr. 3, Tel. 06298/2525; während der Ferienzeit: Stadtverwaltung Widdern, Rathausplatz 7, Marc Ehrler, Tel. 06298/9247-17, E-Mail: ehrler(at)widdern.de
4. Hortbetreuung bis 14 Uhr:
• Betreuung für Grundschüler der Klassen 1 bis 4
• nach Unterrichtsschluss Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule bis 12.45 Uhr
• dann gehen die Kinder selbständig von der Schule zum Kindergarten Widdern
• anschließend Mittagessen im Kindergarten Widdern
• im Anschluss daran Betreuung im Kindergarten bis max. 14 Uhr (ohne Hausaufgabenbetreuung)
• inkl. Getränke und Mittagessen, aber ohne Nachmittagssnack
• Betreuungskosten: 61,50 € / Monat (keine Sozialstaffeln)
• In den Betreuungskosten ist die Betreuung während der Schulferien im Kindergarten nicht enthalten. Hier muss die Ferienbetreuung gebucht werden.
• Anmeldung während der Unterrichtszeit: Grundschule Widdern, Schulstr. 3, Tel. 06298/2525; während der Ferienzeit: Stadtverwaltung Widdern, Rathausplatz 7, Marc Ehrler, Tel. 06298/9247-17, E-Mail: ehrler(at)widdern.de
5. Verlässliche Grundschule:
• Betreuung für Grundschüler der Klassen 1 bis 4
• Mo. – Fr. von 7.15 Uhr bis 8.15 Uhr und von 11.05 Uhr bis 12.45 Uhr
• buchbar 5 Tage komplett oder einzelne Wochentage
• Betreuungskosten:
37,50 € / Monat bei 5 Tagen in der Woche; 7,50 € / Monat bei 1 Tag in der Woche
• Anmeldung bei Michaela Erb, Unterkessacher Str. 53/1, Tel. 06298/41 27 oder Stadtverwaltung Widdern, Rathausplatz 7, Marc Ehrler, Tel. 06298/9247-17, E-Mail: ehrler(at)widdern.de
6. Hausaufgabenbetreuung:
• Betreuung für Grundschüler der Klassen 1 bis 4
• bei Schulkindern in der Ganztagesbetreuung wird Aufsicht vom Kindergartenpersonal mit erledigt
• übrige Schulkinder erhalten Hausaufgabenbetreuung separat in der Schule
• Betreuung erfolgt von Mo. bis Do. von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr (am Freitag keine Betreuung)
• Buchung periodenweise:
1) 20.9. – 16.12.2010; 2) 10.1. – 31.3.2011; 3) 4.4. – 14.7.2011
• Buchung ist verbindlich und kann für jeden Wochentag einzeln erklärt werden
• Betreuungskosten: 2,00 € / pro Stunde (d. h. für Betreuung an einem Wochentag)
• Anmeldung während der Unterrichtszeit: Grundschule Widdern, Schulstr. 3, Tel. 06298/2525; während der Ferienzeit: Stadtverwaltung Widdern, Rathausplatz 7, Marc Ehrler, Tel. 06298/9247-17, E-Mail: ehrler(at)widdern.de
7. Ferienbetreuung während der Sommerferien 2010
Grundschulkinder
• Kooperation mit der Stadt Möckmühl
• Möckmühl hat dort noch 15 freie Plätze, die für Widderner Kinder zur Verfügung stehen, solange keine Möckmühler Kinder die Plätze in Anspruch nehmen wollen
• Betreuung erfolgt von 7 Uhr bis 16.30 Uhr in der ehemaligen Grundschule Möckmühl (= Backsteinhaus an der Kreuzung in der Stadtmitte)
• Betreuungskosten:
- entsprechen denen, die auch Möckmühler Familien bezahlen müssen
- Höhe liegt für eine Familie mit 1 Kind unter 18 Jahre bei monatlich 175 €
- es gibt eine Sozialstaffel nach der Kinderzahl einer Familie
• zusätzliche Kosten: Verpflegungsgeld von 1,80 € / Tag für das Mittagessen
• voller Monat muss gebucht werden
• Buchung einzelner Wochentage ist möglich (z. B. nur Montag, usw.)
-> zu zahlen ist dann nur der entsprechende Anteil des Monatsbetrags (1/5 bzw. 2/5 von 175 €, usw.)
• Anmeldung direkt bei der Stadt Möckmühl, Hauptstr. 23, 74219 Möckmühl, Tel. 06298/202-0
Vorschulkinder aus Kindergartenjahr 2009/2010
• Betreuung im Kindergarten Widdern
• Voraussetzung ist, dass den Eltern in der geplanten Betreuungszeit von ihrem Arbeitgeber kein Urlaubsanspruch gewährt wird – hier ist eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen
• Buchung nur für einzelne komplette Ferienwochen – keine Einzeltage
• Betreuungskosten (es gibt keine Sozialstaffel):
- bei Betreuung von 7 bis 17 Uhr (inkl. Getränke, Mittagessen und Nachmittagssnack) 45,- € / Woche
- bei Betreuung von 7 bis 13 Uhr (inkl. Getränke, Mittagessen, ohne Nachmittagssnack) 30,- € / Woche
• Anmeldung bei Stadtverwaltung Widdern, Rathausplatz 7, Marc Ehrler, Tel. 06298/9247-17, E-Mail: ehrler(at)widdern.de
8. Ferienbetreuung während der übrigen Schulferien
Angedacht ist hier für die Grundschüler die Lösung, wie sie jetzt während der Sommerferien für die Vorschulkinder praktiziert wird. Hierüber muss allerdings im Gemeinderat erst noch abgestimmt werden.
Ist dieser Beschluss erfolgreich, würde also gelten:
• Betreuung im Kindergarten Widdern
• Voraussetzung ist, dass den Eltern in der geplanten Betreuungszeit von ihrem Arbeitgeber kein Urlaubsanspruch gewährt wird – hier ist eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen
• Buchung nur für einzelne komplette Ferienwochen – keine Einzeltage
• Betreuungskosten (keine Sozialstaffel):
- bei Betreuung von 7 bis 17 Uhr (inkl. Getränke, Mittagessen und Nachmittagssnack) 45,- € / Woche
- bei Betreuung von 7 bis 13 Uhr (inkl. Getränke, Mittagessen, ohne Nachmittagssnack) 30,- € / Woche
• Anmeldung bei Stadtverwaltung Widdern, Rathausplatz 7, Marc Ehrler, Tel. 06298/9247-17, E-Mail: ehrler(at)widdern.de
Verkauf Fiat Scudo - Baujahr 1999
Überblick Kinderferienprogramm 2010
28.-29.7.10 „Outdoorcamping Jungviehweide“; Stadtverwaltung Widdern
30.7.10 „Wasserrutsche“; Jugendfeuerwehr
2.8.-6.8.10 „Wir spielen Theater“; Knurps Puppentheater
2.8.10 „Rund ums Kloster Schöntal“; Katholische Kirche
3.8.10 „Bienen liefern mehr als Honig!“; Imkerverein
6.8.10 „Ein Tag auf dem Segelflugplatz“; Flugsportverein Möckmühl
9.8. u. 23.8.10 „Einladung zur Kegelparty“; Förderverein der Grundschule e.V.
10.8. u. 11.8.10 „Backen in der Backstube“; Bäckerei Reinert
17.8.-18.8.10 „Zelten an der Jagst“; Jugendkeller Widdern
19.8.10 „Kung-Fu-Kurs“; Kung-Fu & Fitness-Coach Michael Weiß
26.8.10 „Was das Wasser alles kann!“; Bauhistoriker Gerd Schäfer
3.9.10 „Kletterarena Heilbronn“; VfB Fanclub Heilbronn
7.9.10 „Leckereien zum Selbermachen“; Irene Wronkowski & Lucia Wendt
8.9.10 „Girls’ day“; Jule Möckmühl
9.9.10 „Party Snacks mal ganz anders“; Irene Wronkowski & Lucia Wendt
Brandgefahr durch Grillkohlereste
Da die Grillsaison wieder begonnen hat, möchten wir die Bevölkerung darauf hinweisen, dass Grillkohle am Wegrand oder auf Privatgrundstücken keinesfalls auf den Rasen oder das Laub gekippt werden darf.
Durch solche Unachtsamkeiten könnte ein Brand ausgelöst werden. Dürres Gras oder Stroh sind leicht entzündlich. Durch Wind kann die Glut wieder entfacht werden.
Schäden an Wald, Feldfrüchten oder auch umliegenden Gebäuden können die Folge sein.
In der letzten Zeit wurde gelegentlich festgestellt, dass noch glühende Grillkohle am Wegrand oder auf Privatgrundstücken entsorgt wurde, sprich die Sorgfaltspflicht von manchen nicht eingehalten worden ist.
Die Stadtverwaltung fordert daher nochmals ganz dringend zur Sorgfalt auf.
Belohnung für sachdienliche Hinweise!
In der Nacht von Freitag, den 25.6.2010 auf Samstag, den 26.6.2010, veranstaltete der Abiturjahrging des Gymnasiums Möckmühl eine Abiparty an der Burkhardtsruhe in Widdern.
Dabei wurde im Zeitraum zwischen 4.30 Uhr und 6.00 Uhr der Kühlwagen aufgebrochen und verschiedene alkoholische Getränke im Wert von 500 € entwendet.
Wer kann Hinweise zu Personen- und Fahrzeugbewegungen geben, die im Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen? Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, wenden sich bitte an den Polizeiposten Neckarsulm (07132/9371-0) oder an die Stadt Widdern (06298/9247-0).
Mittagsruhe in Widdern
Laut § 5 der Polizeiverordnung dürfen Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Hierzu gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern, Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u. Ä.
Wir bitten, dies zu beachten.
Zuschüsse zur Erholung für die ganze Familie
Der gemeinsame Urlaub von Eltern und Kindern, d.h. die Familienerholung bietet eine gute Möglichkeit, den Familienzusammenhalt zu festigen, die Erziehungskraft der Eltern zu stärken und die Gesundheit der Familie zu erhalten. Der gemeinsame Ferienaufenthalt soll besonders sozial schwächeren Familien ermöglicht werden.
Der Landkreis Heilbronn fördert durch die Gewährung von Zuschüssen seit Jahren die Familienferienerholung. Bei der Ermittlung der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung werden großzügige wirtschaftliche Maßstäbe angewandt. Beispielsweise kann eine 5-köpfige Familie bei einem Alleinverdienst des Vaters den Zuschuss noch erhalten, wenn das Brutto-Einkommen 2.300,- € bei Kosten der Unterkunft von 500,- € nicht übersteigt.
Der Zuschuss beträgt einmal im Jahr 1,50 € je Person und Tag für die Dauer von mindestens zwei, höchstens drei Wochen.
Antragsaufnahme und weitere Auskünfte erhalten Sie beim Bürgermeisteramt, Frau Carmen Herrmann, Zimmer 3, Tel. 06298/9247-13.
Landesfamilienpass
Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, einem schwer behinderten Kind oder Alleinerziehende können diesen Pass beim Bürgermeisteramt beantragen.
Die Gutscheine berechtigen zum freien oder ermäßigten Eintritt in über 140 Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württembergs, z. B. in das Blühende Barock in Ludwigsburg, die Wilhelma in Stuttgart, Erlebnispark Tripsdrill, das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim etc.
Informationen erhalten Sie bei Frau Herrmann, Zimmer 3, Tel.: 06298 / 9247-13.
Mitteilung des Landratsamts Heilbronn
Kein Alkoholspaß auf Kosten von Kindern und Jugendlichen
Hoch die Tassen, heißt es oft im Fasching. Doch darf bei Kindern und Jugendlichen nicht der Eindruck entstehen, eine gute Stimmung sei nur mithilfe von Alkohol zu erreichen. Alkohol ist auch keine Wärmflasche für Kids, um die Kälte beim Faschingsumzug zu vertreiben. Erwachsene, zumindest Eltern, müssen sich ihrer Aufgabe als Vorbild bewusst sein.
Auch der kleine Schluck von Jugendlichen unter 14 Jahren aus der Bierflasche des Vaters ist tabu. Es mag zwar „putzig" ausschauen, wenn ein Kind das Gesicht verzieht, weil der Alkohohl nicht schmeckt, aber das ist nicht spaßig. Sogenannte harte Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Gleiches gilt auch für brandweinhaltige Mixgetränke.
Veranstalter von öffentlichen Tanzveranstaltungen sind verantwortlich für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Minderjährigen unter 16 Jahren ist ohne Begleitung der Mutter, des Vaters, des Vormunds oder einer erziehungsberechtigten Person über 18 Jahren die Teilnahme an solchen Veranstaltungen nicht gestattet. Jedoch dürfen Kinder unter 16 Jahren bis 22 Uhr und Jugendliche ab 16 Jahren bis 24 Uhr ohne Begleitung dabei sein, wenn die Veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird. Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung der Pflege der Kunst oder des Brauchtums dient.
Für Auskünfte zum Jugendschutzgesetz und auch für Tipps, wie Minderjährige Spaß haben können, ohne sich gegängelt zu fühlen, steht die Kreisjugendpflege des Landratsamts zur Verfügung.
Telefon: 07131 / 994-0
Leerung der Altpapiercontainer auf dem Recyclinghof
Seit Januar wird das Altpapier aus den Containern von einer neuen Firma abgeholt. Dieser Firma ging gleich zu Beginn das Fahrzeug kaputt, zudem erschwerte das Wetter die Abfuhr. Bei allen Altpapierstandorten im gesamten Landkreis quollen die Altpapiercontainer über. Zurzeit fährt die Firma im Zweischichtbetrieb und das Landratsamt hofft, bis Samstag wieder normale Verhältnisse zu haben.
Sollten die Container noch nicht geleert sein, kann das Altpapier während der Öffnungszeiten im Recyclinghof selbst abgegeben werden.
Eine Bitte:
Unser Bauhof ist für die Sauberkeit um die Altpapier- und Glascontainerstandorte verantwortlich. Auch wir haben keine Möglichkeit den Abfall ordnungsgemäß zu beseitigen, wenn die Container voll sind.
Sollten die Container komplett gefüllt sein, wenn Sie Ihr Altglas oder Altpapier einwerfen wollen, nehmen Sie bitte Ihre Wertstoffe wieder mit.
Besprechung mit dem Verlag Nussbaum Medien am 24.11.2009
Am 24.11.2009 fand eine Besprechung mit den örtlichen Vereinen und Institutionen und mit dem Verlag statt.
Folgendes ist für die Abgabe der „Blättle-Berichte“ künftig zu beachten:
- Die Artikel per Mail an stadt@widdern.de schicken.
- Kostenpflichtige Anzeigen können auch direkt an den Verlag geschickt werden.
- Abgabeschluss ist immer montags um 15.00 Uhr
- Titelblätter sollen in Word oder Pdf geschickt werden
- Wenn einem Artikel ein Bild beigefügt werden soll, dieses extra als Anhang versenden. Wenn möglich in schwarz-weiß umwandeln.
- Es sollten nicht mehr als 2 Bilder pro Artikel abgedruckt werden
- Texte werden in der Regel in Blocksatz gedruckt
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Sina Kühner, Tel. 06298/9247-11 wenden.




