Bodenrichtwerte
1) = Im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)
2) = Bebauungsplan zumindest eingeleitet, Erschließungskosten fallen noch an
3) = Im Flächennutzungsplan als zukünftige Baufläche aufgenommen
4) = 5 x Hausgrundfläche bei nicht mehr aktiven landwirtschaftlichen Betrieben und § 167 BewG (Betriebswohnungen und Wohnteil)
o.A. = ohne Angabe





