Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
17. 03. 2020
Bitte beachten Sie untenstehende Informationen.
Wir weisen ausdrücklich auf § 3 der Verordnung hin. Veranstaltungen sind ab sofort nicht mehr an Personenbegrenzungen gebunden sondern generell untersagt.
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