Mobile Wasserversorgungsanlagen sind bewegliche Anlagen, aus denen Trinkwasser entnommen wird einschließlich Anlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie Anlagen, aus denen auf Meeresbauwerken Trinkwasser entnommen wird, jeweils einschließlich der Trinkwasserinstallation und etwaiger Wassergewinnungsanlagen.
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer oder Betreiber einer mobilen Trinkwasserversorgungsanlage.
Verfahrensablauf
Die elektronische Meldung erfolgt durch den Eigentümer oder Betreiber.
Fristen
Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.
Erforderliche Unterlagen
Online-Antrag
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
Für weitere Informationen erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Hinweise
Die Bearbeitung erfolgt durch das Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn.
Rechtsbehelf
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Freigabevermerk
17.05.2024, LRA HN