AZV Jagst-Kessach
Abwasserzweckverband Jagst-Kessach 2026
Der Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserzweckverbandes Jagst-Kessach wurde beschlossen und liegt zur Einsichtnahme vor.
Er bildet die finanzielle Grundlage für den laufenden Betrieb und geplante Investitionen im kommenden Jahr. Der Plan kommt ohne Kreditaufnahmen aus und zeigt eine insgesamt stabile finanzielle Lage des Verbandes. Interessierte können den vollständigen Wirtschaftsplan hier einsehen.
Haushalts -und Wirtschaftsplan 2026
Haushalt
Aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) wird folgende vom Gemeinderat gemäß § 79 GemO i.d.F. 14. Februar 2006 (Gesetzblatt S. 20), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBL S 71), am 29.01.2026 beschlossene und vom Landratsamt Heilbronn per 25.02.2026 genehmigte Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.
Haushalts -und Wirtschaftsplan 2026
Wirtschaftsplan
Die vorstehende Wirtschaftsplansatzung mit den Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 03.02.2026 vorgelegt. Der Wirtschaftsplan wurden vom Landratsamt Heilbronn am 25.02.2026 genehmigt.