Haushalts -und Wirtschaftsplan 2025
Haushalt
Aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) wird folgende vom Gemeinderat gemäß § 79 GemO i.d.F. 14. Februar 2006 (Gesetzblatt S. 20), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.10.2015, am 12. Dezember 2024 beschlossene Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.
Haushalts -und Wirtschaftsplan 2025
Wirtschaftsplan
Die vorstehende Wirtschaftsplansatzung mit den Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 31.01.2025 vorgelegt. Der Wirtschaftsplan wurden vom Landratsamt Heilbronn am 25.02.2025 genehmigt.