Dienstleistungsverzeichnis

Lebenslagen

Anregung einer Betreuung

Lebenslagen
Anregung einer Betreuung

Der Betroffene selbst kann einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen.

Außerdem kann jeder beim zuständigen Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für einen anderen anregen, wenn er den Eindruck hat, dass der Betroffene die Hilfe eines Betreuers benötigt.

Eine solche Anregung ist formlos möglich. Das zuständige Betreuungsgericht führt die erforderlichen Ermittlungen durch. Es holt das Gutachten eines Sachverständigen ein und hört die betroffene Person an. In Ausnahmefällen genügt auch ein ärztliches Zeugnis.

Das Gericht entscheidet dann über die Notwendigkeit der Betreuung und den Aufgabenkreis des Betreuers.

Hinweis: Die rechtliche Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für die betroffene Person dar. Da sie aber auch ein Grundrechtseingriff ist, darf sie nur dann erfolgen, wenn und soweit sie wirklich erforderlich ist. Deshalb darf gegen den Willen des Betroffenen, wenn er diesen frei bilden kann, kein Betreuer bestellt werden.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 11.11.2024 freigegeben.

Verwandte Leistungen

Rechtliche Betreuung - Bestellung beantragen

Verwandte Lebenslagen

Auswahl und Aufgaben der Betreuungsperson
Beginn der Vormundschaft
Ende der Vormundschaft
Finanzielle Entschädigung - Vormund und Betreuer
Folgen der Betreuung
Rechte und Pflichten des Vormundes
Rechtliche Betreuung
Voraussetzungen der Betreuung
Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
Vorsorgemöglichkeit zur Vormundschaft