Der Arbeitsschutz zielt auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von in Betrieben und in Verwaltungen Beschäftigten mit dem Ziel, diese vor physischen und psychischen Beeinträchtigungen zu bewahren. Ein weiteres Ziel ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe.
Grundlage des Arbeitsschutzes ist technisches, soziales, medizinisches, psychologisches und ökonomisches Fachwissen, das verknüpft zum Arbeitsschutz führt. Das Arbeitsschutzrecht setzt sich mit dem rechtlichen Aspekt des Arbeitsschutzes auseinander.
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am {} freigegeben.
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