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Lebenslagen

Heimarbeit

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Heimarbeit

Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:

  • Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
  • Hausgewerbetreibende
  • Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
  • Gleichgestellte

Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.

Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere

  • die erstmalige Vergabe von Heimarbeit anzeigen und
  • eine Heimarbeiterliste führen.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Heimarbeitsgesetz

Freigabevermerk

19.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Verwandte Leistungen

Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden
Heimarbeit - Halbjährige Listenmeldung

Verwandte Lebenslagen

Arbeitsvertrag
Arbeitszeit und Arbeitsformen
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Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
Familienbewusste Unternehmenskultur
Melde- und Zahlungspflichten
Personalsuche - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Staatliche Hilfen und Zuschüsse für Arbeitgeber
Tarifrecht und betriebliche Arbeitnehmervertretungen