Dienstleistungsverzeichnis

Lebenslagen

Steuerpflichten als Arbeitgeber

Lebenslagen
Steuerpflichten als Arbeitgeber

Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer, müssen Sie von deren Arbeitslohn Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchenlohnsteuer einbehalten. Diese Abzüge melden Sie elektronisch beim Finanzamt an und überweisen sie dorthin.

Der Abzug richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns und den persönlichen Besteuerungsmerkmalen der beschäftigten Person, die in der elektronischen Datenbank der Finanzverwaltung als Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert sind.

Für Teilzeitkräfte und Aushilfen gelten Besonderheiten.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG):

  • § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Freigabevermerk

29.11.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums

Verwandte Leistungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen
Lohnsteuer anmelden und bescheinigen

Verwandte Lebenslagen

Auslandsgeschäft
Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz
Betrieblicher Datenschutz
Förderungen für bestehende Unternehmen
Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
Produktsicherheit, -haftung und -verantwortung
Register, Rollen und Verzeichnisse
Statistik- und Berichtspflichten
Steuern und Abgaben
Umsatzsteuerliche Rechnungsstellung