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Anzeige vorübergehendes Gaststättengewerbe

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Anzeige vorübergehendes Gaststättengewerbe

Seit 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz. Die frühere gaststättenrechtliche Gestattung für einen vorübergehenden Ausschank wurde durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Dies ist insbesondere für Vereine relevant. 

 

Das Anzeigeformular und alle Informationen hierzu im Downloadbereich.
Die Anzeige ist unterschrieben an das Stadtpostfach stadt@widdern.de zu senden.

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