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Kommunale Wärmeplanung

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Kommunale Wärmeplanung

Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

 

Die Stadt Widdern führt eine kommunale Wärmeplanung im Planungskonvoi gemeinsam mit der Stadt Neudenau sowie den Gemeinden Jagsthausen und Roigheim durch. Mit deren Erstellung gem. § 27 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurden die Smart Geomatics Informationssysteme GmbH und die Umwelt- und Energieagentur Landkreis Karlsruhe beauftragt. Der Abschluss des Planungsprozesses ist voraussichtlich für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.

 

Auf Grundlage des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmnetze (WPG) sind laut § 5 alle Kommunen unabhängig von ihrer Einwohnerzahl verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2028 eine Kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gilt eine verkürzte Frist bis zum 30. Juni 2026. Die Ausarbeitungen der Wärmeplanung sind rechtlich unverbindlich. Auch der Beschluss der kommunalen Wärmeplanung hat keine rechtlichen Auswirkungen für die Kommune, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen.

 

Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.“ Was durch diese Bekanntmachung geschieht.

 

Gemäß § 18 Abs. 4 des WPG können Betreiber eines bestehenden Wärmenetzes oder Gasverteilernetzes sowie potenzielle Betreiber im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 einen Vorschlag für die Versorgung des beplanten Teilgebiets mittels eines Wärmenetzes oder eines Wasserstoffnetzes vorlegen. Darin stellt er die Annahmen und Berechnungen, die dem Vorschlag zu Grunde liegen, nachvollziehbar und transparent dar. Der Vorschlagszeitraum beginnt mit dieser amtlichen Bekanntmachung und endet sechs Monate nach ihrem Veröffentlichungstag am 12. September 2026.

 

Die fertiggestellte kommunale Wärmeplanung sowie relevante Zwischenstände und vorläufige Ergebnisse werden auf den Webseiten der Städte und Gemeinden veröffentlicht.

 

 

Stadt Widdern