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Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines

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Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind!

Die Antragstellung ist nur vom 26.01.2026 bis 01.03.2026 möglich!

Bis 6. März 2026, 18 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:

Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz).  

Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

 

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

 

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises wählen wollen.  

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen!  

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.  

Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

 

Zur Antragstellung klicken Sie auf -Weiter-.

 

Ihr Wahlamt