Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies leider nicht mehr möglich. Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz) auf, falls Sie per Briefwahl wählen wollen.
Bis 6. März 2026, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und
- persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder
- Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht
bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz).
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Ihr Wahlamt
