Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Hofäcker in Widdern
Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 22.04.2026 den Bebauungsplan „Hofäcker“ als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte zum 30.04.2026.
Der Bebauungsplan mit Begründung und allen weiteren Anlagen steht hier zum Download bereit.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange
(vgl. Nachträge 1 und 2 der Begründung)
Regierungspräsidium Freiburg, Regionalverband, Landratsamt Heilbronn, Nachbargemeinden und weitere Behörden bzw. TÖB
Ausgleichsflächen im Wald, Regionalbedeutsamkeit, geotechnische Hinweise, Gebietstyp, Landschaftsschutzgebiet, Biotop, Artenschutz, Reptilien, Brutvögel, Fledermäuse, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Pflanzliste, Bepflanzungen, Vogelschutzglas, Schutzfristen, landwirtschaftliche Belange, Vorbehaltsflur, Emissionen aus der Landwirtschaft, Schutz landwirtschaftlicher Kulturen, landwirtschaftlicher Verkehr, Versiegelung, Drainagen, Grundwasserschutz, Bodenschutz, Starkregen, Abwasser, Anschluss Landesstraße, Schallprognose, Biotopverbund, Falleneffekte, heimische Pflanzen, Dachbegrünung, denkmalgeschützte Bahnstrecke, Sichtachse denkmalgeschützte Kapelle, Schallimmissionen durch Raumfahrtzentrum, Agglomerationen, Mehrverkehr, ökologischer Ausgleich, Trockenmauern, Nachtruhe
Fachgutachten
(vgl. Teil 2 bzw. Anlagen der Begründung)
Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Fachbeitrag Artenschutz, CEF-Maßnahmenkonzept
Bestandsaufnahme, Schutzgüter, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Schutzgebiete, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Kulturgüter, Abfälle und Abwässer, erneuerbare Energien, Landschafts- und sonstige Pläne, Luftqualität, Wechselwirkungen, kumulierte Auswirkungen mit Nachbargebieten, eingesetzte Techniken und Stoffe, Nullvariante, Alternativenprüfung, Verfahrensbeschreibung, Monitoring, rechtliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen, Beschreibung der Ausgleichsfläche, betroffene Arten, CEF-Maßnahmenbeschreibung, Saatgutmischungen, Pflanzpläne
Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit
(vgl. Nachtrag 1 der Begründung)
Bürger/Bürgerinnen
Abmessungen Baukörper, Höhe, Höhenlage, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Artenschutz, Überflutungsnachweis, Mitwirkung Eigentümer
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per eMail an stadt@widdern.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Stadt Widdern, Keltergasse 5, 74259 Widdern gesendet oder schriftlich bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Während der Öffnungszeiten des Rathauses können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die erneute öffentliche Auslegung im Rathaus, Eingangsbereich, Keltergasse 5, 74259 Widdern während der üblichen Öffnungszeiten wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Widdern, 15.12.2025
Gez.
Vogel,
stellv. Bürgermeister
