Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Hofäcker in Widdern
„Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.11.2025 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Hofäcker“ und der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, ihn mit der Entwurfsbegründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut im Internet zu veröffentlichen bzw. erneut öffentlich auszulegen (§ 4a (3) BauGB).
Erneute Veröffentlichung im Internet und erneute öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Anlagen wird in der Zeit
vom 12.01.2026 bis 10.02.2026
hiermit öffentlich ausgelegt.
Bedenken und Anregungen können bis zum Ende dieser Frist bei der Stadt Widdern – Keltergasse 5 -74259 Widdern oder per Mail an stadt@widdern.de eingereicht werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange
(vgl. Nachträge 1 und 2 der Begründung)
Regierungspräsidium Freiburg, Regionalverband, Landratsamt Heilbronn, Nachbargemeinden und weitere Behörden bzw. TÖB
Ausgleichsflächen im Wald, Regionalbedeutsamkeit, geotechnische Hinweise, Gebietstyp, Landschaftsschutzgebiet, Biotop, Artenschutz, Reptilien, Brutvögel, Fledermäuse, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Pflanzliste, Bepflanzungen, Vogelschutzglas, Schutzfristen, landwirtschaftliche Belange, Vorbehaltsflur, Emissionen aus der Landwirtschaft, Schutz landwirtschaftlicher Kulturen, landwirtschaftlicher Verkehr, Versiegelung, Drainagen, Grundwasserschutz, Bodenschutz, Starkregen, Abwasser, Anschluss Landesstraße, Schallprognose, Biotopverbund, Falleneffekte, heimische Pflanzen, Dachbegrünung, denkmalgeschützte Bahnstrecke, Sichtachse denkmalgeschützte Kapelle, Schallimmissionen durch Raumfahrtzentrum, Agglomerationen, Mehrverkehr, ökologischer Ausgleich, Trockenmauern, Nachtruhe
Fachgutachten
(vgl. Teil 2 bzw. Anlagen der Begründung)
Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Fachbeitrag Artenschutz, CEF-Maßnahmenkonzept
Bestandsaufnahme, Schutzgüter, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Schutzgebiete, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Kulturgüter, Abfälle und Abwässer, erneuerbare Energien, Landschafts- und sonstige Pläne, Luftqualität, Wechselwirkungen, kumulierte Auswirkungen mit Nachbargebieten, eingesetzte Techniken und Stoffe, Nullvariante, Alternativenprüfung, Verfahrensbeschreibung, Monitoring, rechtliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen, Beschreibung der Ausgleichsfläche, betroffene Arten, CEF-Maßnahmenbeschreibung, Saatgutmischungen, Pflanzpläne
Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit
(vgl. Nachtrag 1 der Begründung)
Bürger/Bürgerinnen
Abmessungen Baukörper, Höhe, Höhenlage, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Artenschutz, Überflutungsnachweis, Mitwirkung Eigentümer
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per eMail an stadt@widdern.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Stadt Widdern, Keltergasse 5, 74259 Widdern gesendet oder schriftlich bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Während der Öffnungszeiten des Rathauses können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die erneute öffentliche Auslegung im Rathaus, Eingangsbereich, Keltergasse 5, 74259 Widdern während der üblichen Öffnungszeiten wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Widdern, 15.12.2025
Gez.
Vogel,
stellv. Bürgermeister
