Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Hofäcker in Widdern
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure vom 05.09.2024. Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen kleinflächigen Lebensmitteldiscounter inkl. Backshop geschaffen werden. Dafür wird ein Sondergebiet für Einzelhandel festgesetzt. In der Stadt Widdern gibt es zwar noch einen Lebensmitteleinzelhandel, jedoch wird dieser in absehbarer Zeit schließen. Daher begrüßt die Stadt die Anfrage des Projektentwicklers zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters, um auch künftig eine örtliche Grundversorgung zu gewährleisten. Innerhalb der Ortslage ist kein geeigneter Standort vorhanden. Restriktionen bestehen seitens der Topografie, Größe, Verfügbarkeit, Bebaubarkeit und dem Hochwasserrisiko. Eine innerörtliche Industriebrache gibt es nicht. Daher wurde dieser Standort am Ortsrand unter Berücksichtigung der Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer gewählt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung kann der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom 10.10.2024 bis 11.11.2024 Im Internet unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html eingesehen werden.
Während der genannten Frist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden.Diese sollen elektronisch per Mail an weinbeer@widdern.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg an die nachfolgende Adresse:
Rathaus Widdern
Keltergasse 5
74259 Widdern
versendet werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen möglichst die volle Anschrift, ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen vom 10.10.2024 bis 11.11.2024 auch im Rathaus der Stadt
Widdern, Keltergasse 5, Eingangsfoyer während der Dienststunden aus.
Widdern, den 30.09.2024
Kopf
Bürgermeister


Mirko Weinbeer
Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Hofäcker“ und der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, ihn mit der Entwurfsbegründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen (§ 3 (2) BauGB).
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Anlagen wird in der Zeit
vom 11.04.2025 bis 16.05.2025
veröffentlicht
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per eMail an weinbeer@widdern.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Stadt Widdern, Keltergasse 5, 74259 Widdern gesendet oder schriftlich bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus, im Eingangsbereich wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Alle weiteren Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung