PV-Freiflächenanlage Solarpark Unterkessach 2
Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „PV Freiflächenanlage Solarpark 2 Unterkessach“ und der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Entwurfsbegründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut im Internet zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen (vgl. § 4a (3) BauGB).
Erneute Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit
vom 27.02.2026 bis 30.03.2026
im Internet unter
https://www.widdern.de/de/bauen-wohnen/pv-freiflaechenanlage-solarpark-unterkessach-2
und unter
https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
erneut veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Regionalverband, Bundeswehr, Regierungspräsidium Freiburg, BUND, Landratsamt Heilbronn und weitere Behörden bzw. TÖB
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft, regionale Planungsoffensive zum Ausbau erneuerbar Energie, Klimaneutralität, Hubschraubertiefflugstrecke, Geologie, Karst, Bodenschutz, Rohstoffvorkommen, Grundwasser, Offenlandbrüter, FFH-Mähwiese, Biotope, Insekten, Unterwuchs, Aufwertung Fläche, naturnahe Gestaltung, Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichsbilanz, Biotopverbund, Avifauna, Reptilien, Beweidung, Landwirtschaft, Bodenqualität, Vorrangflur, Ausgleichsflächen, Verschattung, landwirtschaftliche Emissionen, Reinigungsmittel, Verwertung Grünschnitt, Hochwasserschutz, Starkregen, Abwasser; Wasserleitung, Wildtierkorridor, Reihenabstände, Rückbau, Bodenbrüter, Ökokonto, Pflanzzwang, Refugialflächen, Bauzeitenbeschränkung, Durchlässigkeit Einfriedungen, Blendwirkungen
Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Prüfung zu Vögeln, Artenschutzrechtliche Prüfung benachbarter Planungen
Bestandsaufnahme, Auswirkungen auf die Schutzgüter, Betroffenheit von Schutzgebieten, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Auswirkungen auf den Menschen, Kulturgüter, Emissionen, Abwässer, Landschaftsplan, Luftqualität, Wechselwirkungen, Null-Variante, Alternativen, Flurbilanz, Biotoptypen, Pflanzliste, Habitatstrukturen, Habitateignung, Faunistische Untersuchung der Avifauna, Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Naturschutzfachliche Empfehlungen, Reptilien
Bürger/Bürgerinnen
Hochwasserschutz, Starkregen, naturverträgliche Gestaltung, Greifvögel, Bepflanzung, Grünstreifen, Reptilien, Totholz, Energiewende allgemein, Ackerböden, Grundstückspreise, Landschaftsbild, Sichtschutz, Baulärm, Straßenschäden, Flächenverbrauch, Laufzeit, Versiegelung, Lärmbelastung, Strahlung, Durchlässigkeit Zaun, Wasserstellen, Verkehr, Naturschutzgebiet, Landwirtschaft, Standortwahl, Landschaftsschutzgebiet
Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per eMail an weinbeer@widdern.de übermittelt werden; können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Stadt stadt@widdern.de bzw. Stadt Widdern, Keltergasse 5; 74259 Widdern gesendet oder schriftlich im Rathaus abgegeben werden. Während der Öffnungszeiten des Rathauses können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus, (Auslagetisch im Eingangsfoyer des Rathauses Widdern, Keltergasse 5, 74259 Widdern) wo die genannten Unterlagen während der Öffnungszeiten (Mo – Do 08:00 – 12:00 Uhr; Mo 13:00 – 16:00 Uhr; Do 13:00 – 18:00 Uhr; Fr 07:00 – 12:00 Uhr) eingesehen werden können.
Widdern, den 20.02.2026
gez. Vogel
stellv. Bürgermeister
