Bebauungsplan-Verfahren in Widdern
Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften
„Wohnen an der Kessach“
Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat am 27.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Wohnen an der Kessach“ gebilligt und beschlossen, ihn gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 12.07.2024/12.03.2025
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird in der Zeit
vom 11.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
VERÖFFENTLICHT
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per eMail an weinbeer@widdern.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich im Rathaus, Keltergasse 5, 74259 Widdern abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Alle Unterlagen stehen anbei zur Verfügung