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Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

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Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. März 2023 ist das Bundesamt für Justiz ab dem 1. Januar 2025 unter anderem für die Führung des Rechtsdienstleistungsregisters zuständig geworden. Dieses finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

-

Kosten

-

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keine

Freigabevermerk

20.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

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