Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Stadt Widdern (ca. 1.900 Einwohner) ist infolge vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 02.08.2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 23.08.2026 statt.
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg genannten Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 06.07.2026, 18:00 Uhr (Fristablauf ) schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses,
Bürgermeisteramt Widdern, Keltergasse 5, 74259 Widdern
im verschlossenen Umschlag mit dem deutlich sichtbaren Aufdruck „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende
der Einreichungsfrist nachzureichen:
• Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers
(m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
• Mindestens 10 Unterstützungsunterschriften nach § 10 Abs. 2 KomWG von zum
Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen
Formblättern. Die Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d)
unter der Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadt Widdern,
Hauptamt, Keltergasse 5, 74259 Widdern kostenfrei ausgegeben.
• Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d) auf amtlichem Vordruck,
dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg vorliegt.
• Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere
eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres
Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit
nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der
zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die
Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt
werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und
ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an einer Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Kommunalwahlgesetz).
Eine öffentliche Bewerbervorstellung findet am Donnerstag, 23.07.2026, um 19:00 Uhr in der Kulturhalle Widdern, Heilbronner Straße 1, 74259 Widdern statt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.
Stadt Widdern
Landkreis Heilbronn
Aktuelle Bewerber
Für die Bürgermeisterwahl am 02.08.2026 liegen bisher folgende Bewerbungen vor, vorbehaltlich der Zulassung durch den Gemeindewahlausschuss am 13.07.2026.
Wohnort: Löwenstein
Beruf: Leitung Städtischer Vollzugsdienst und Sachbearbeitung Ordnungswesen
Wohnort: Widdern-Unterkessach
Beruf: Mechatroniker für Land- und Baumaschinentechnik