Dienstleistungsverzeichnis

Lebenslagen

Beratungsstellen für Familien

Lebenslagen
Beratungsstellen für Familien

Unterstützung für Ihre Partnerschaft und Ihre Familie finden Sie bei den Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie den Erziehungsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Wenn Sie minderjährige Kinder haben, können Sie sich im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beraten lassen. Eine solche Beratung kann Ihnen helfen, ein besseres Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen und im Falle einer Trennung oder Scheidung die Auswirkungen auf die Kinder angemessen einzuschätzen.

Beratung durch Ehe-, Paar- und Familientherapeuten

Neben der Einzel- und Paarberatung in einer Beratungsstelle können Sie sich im Rahmen einer Paar- oder Familientherapie durch einen niedergelassenen Therapeuten oder einer Therapeutin individuell begleiten lassen. Die Kosten für eine solche Therapie müssen die Partner in der Regel selbst tragen.

Rechtsberatung

Kommt es trotz allem zur Trennung und zu einer späteren Scheidung, sollten sich beide Ehepartner juristisch beraten lassen. Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, sollte sich über eine kostenlose Rechtsberatung und über Verfahrenskostenhilfe informieren.

Mediation

Paare, die sich trennen wollen, können durch Mediation, das heißt Vermittlung, den Trennungsprozess bewältigen. Mit dem Verfahren lassen sich Konflikte außergerichtlich bewältigen. Die Partner entwickeln mit Unterstützung eines Mediators eine selbstbestimmte, zukunftsorientierte Lösung. Dabei werden weitestgehend deren Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt.

Als Mediatoren sind zum Teil Rechtsanwälte tätig. Einige Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände und der Kommunen bieten ebenfalls Mediation in Scheidungs- und Trennungsfragen an. Vor allem, wenn es um das Wohl von Kindern geht, sollten Eltern im Trennungsprozess die Leistungen eines Mediators in Anspruch nehmen.

Ombudschaft in der Jugendhilfe

Wenn Sie Leistungen der Jugendhilfe erhalten oder brauchen und sich nicht ausreichend gehört und beteiligt fühlen oder mit einer Entscheidung zu einer Jugendhilfemaßnahme nicht einverstanden sind, können Sie sich von den Ombudstellen als unabhängigen Beratungsstellen im Land informieren und beraten lassen. Die Ombudsstellen vermitteln auch bei Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 27.01.2025 freigegeben.

Verwandte Leistungen

Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
Hilfe für junge Volljährige beantragen
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Hilfeplan aufstellen
Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen

Verwandte Lebenslagen

Beratungsstellen für Familien
Familien- und Mütterzentren
Finanzielle Hilfen für Familien
Kinderbetreuung
Rechte und Pflichten
Steuerliche Vergünstigungen für Familien