Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln, können sich einen Betreuer zur Seite stellen lassen. Themenbezogene Beratungsstellen bieten zu gesundheitlichen Problemen unterschiedliche Hilfestellungen.
Bei sehr schweren gesundheitlichen Problemen stellt sich zudem die Frage, ob für schwerwiegende Komplikationen vorgesorgt ist (zum Beispiel durch eine Patientenverfügung).
Vertiefende Informationen
- Wegweiser zu den Einrichtungen der Suchthilfe des Sozialministeriums Baden-Württemberg
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
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