Dienstleistungsverzeichnis

Lebenslagen

Hilfen zur Erziehung

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Hilfen zur Erziehung

Sie kommen mit Ihren Kindern oder pubertierenden Jugendlichen nicht mehr zurande? Die Situation ist so verfahren, dass kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint? Oder Ihr Kind zeigt Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten? Dann kann Ihnen das Jugendamt mit einem sehr breit gefächerten Beratungs- und Hilfsangebot helfen. Es entscheidet gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern, in welcher Weise Ihrer Familie am besten geholfen werden kann.

Die Hilfe zur Erziehung steht allen Sorgeberechtigten von Minderjährigen zu.

Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, Voraussetzung für die Bewilligung ist stets, dass gemeinsam mit allen Beteiligten ein sogenannter Hilfeplan erstellt wird. Darin werden die Eckpunkte der Hilfe festgelegt.

Um Konflikte zwischen Eltern und Kindern zu beseitigen oder zu abzumildern, reichen in den meisten Fällen beratende oder unterstützende Hilfen aus wie beispielsweise

  • Erziehungsberatung,
  • Erziehungsbeistand in Form eines Betreuungshelfers oder einer Betreuungshelferin
  • sozialpädagogische Familienhilfe.

In besonderen Situationen können Kinder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung auch übergangsweise oder bis zur Volljährigkeit außerhalb des Elternhauses untergebracht werden, beispielsweise durch

  • Vollzeitpflege - Erziehung in einer Pflegefamilie,
  • Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform oder durch
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.

Rechtsgrundlage

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB 8):

  • § 27 Hilfen zur Erziehung

Freigabevermerk

27.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Verwandte Leistungen

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
Hilfe für junge Volljährige beantragen
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
Hilfeplan aufstellen
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen

Verwandte Lebenslagen

Beratungsstellen für Familien
Familien- und Mütterzentren
Finanzielle Hilfen für Familien
Kinderbetreuung
Rechte und Pflichten
Steuerliche Vergünstigungen für Familien