Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 3 Gemeindessteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
12.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg und Finanzministerium Baden-Württemberg
Verwandte Leistungen
Hundesteuer - Hund abmelden
Hundesteuer - Hund anmelden
Verwandte Lebenslagen
Adresse ändern
Checkliste zum Umzug
Fahrzeug und Bewohnerparkausweis
Meldepflicht
Sonstige Ab- und Anmeldungen
Umzug des Gewerbebetriebes
Wohngeld und Wohnberechtigungsschein