Dienstleistungsverzeichnis

Lebenslagen

Meldepflicht

Lebenslagen
Meldepflicht

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.

Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.

Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:

  • Ausweisdokumente
  • Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung
  • Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

Freigabevermerk

02.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Verwandte Leistungen

Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden

Verwandte Lebenslagen

Am neuen Wohnort
Aufnahme und Einreise
Eingliederung in Baden-Württemberg
Wer ist Spätaussiedler?