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Lebenslagen

Mindestlohn

Lebenslagen
Mindestlohn

Höhe seit 01.01.2021: EUR 9,50 brutto, ab 01.07.2021: EUR 9,60

Eine Kommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.

Sie orientiert sich bei der Festsetzung nachlaufend an der Tarifentwicklung und beschließt alle 2 Jahre über die Höhe. Ihre Entscheidung begründet sie schriftlich.

Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

§§ 4-12 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Mindestlohnkommission)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Er basiert auf Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11.01.2021.

Verwandte Leistungen

Mindestlohn durchsetzen

Verwandte Lebenslagen

Abgabe einer Jahressteuererklärung
Arbeitnehmer- und Personalvertretung
Arbeits- und Erholungszeiten
Einzelne Personengruppen
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Monatlicher Steuerabzug vom Lohn
Pflichten im Arbeitsverhältnis
Sozialversicherung
Spezielle Arbeitsformen
Tarifverträge