Möchten Sie ein Grundstück nicht bebauen, sondern anders nutzen?
Dann richtet sich die Zulässigkeit nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann eine bestehende, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes fortgesetzt werden.
Vertiefende Informationen
Planungsrechtliche Einordnung des Grundstücks
Freigabevermerk
19.12.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Verwandte Leistungen
Bebauungsplan einsehen
Flächennutzungsplan einsehen
Verwandte Lebenslagen
Erwerb eines Grundstücks
Grundbuch
Grundstückseigenschaften
Nutzung des Grundstücks
Wert eines Grundstücks