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Bodenrichtwerte über das Online Auskunftsportal Boris-BW nun abrufbar

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Bodenrichtwerte über das Online Auskunftsportal Boris-BW nun abrufbar

Bodenrichtwerte über das Online Auskunftsportal Boris-BW nun abrufbar

Seit dem 01.07.2022 kann nun die Feststellungserklärung über das Elster-Portal abgeben werden. Für das Ausfüllen der Formulare der Grundsteuer B braucht man bestimmte Daten, neben dem Aktenzeichen und der Grundstückgröße, wird der Bodenrichtwert benötigt.

Die Bodenrichtwerte wurden von den Städten und Gemeinden mit den jeweils zuständigen Gutachterausschüssen festgelegt.

 

Nun sind die Bodenrichtwerte für Widdern und Unterkessach auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de abrufbar. Auf der Seite scrollt man runter und in der zweiten Reihe in der letzten Spalte klickt man auf Grundsteuer B. Da gibt es eine kurze Info zur Abgabe der Erklärung und einen Link, der zum Auskunftsportal Boris-BW führt.

 

Man hat die Möglichkeit, auch direkt auf die Seite zu kommen und zwar unter www.gutachterausschuesse-bw.de (Boris-BW). 

 

Auf dem Auskunkftsportal, können folgende Daten eingeben werden, um den Bodenrichtwert zu ermitteln entweder die Adresse oder die Flurstücks Nummer des Grundstücks. Dann kriegt man den Bodenrichtwert für das dazugehörige Grundstück angezeigt. 

 

Bei Fragen dürfen Sie gerne Herrn Gelmar unter Tel. 06298 9247-17 kontaktieren.