Zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.
Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat - Ortschaftsrat - bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei Stimmengleichheit hat das Los entschieden. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden (S 18 Abs. 4 KomWO).