Dienstleistungsverzeichnis

Lebenslagen

Lärmaktionsplan

Nachrichten
Lärmaktionsplan

Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit

 

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.

 

Die erstmalig im Jahr 2007 erstellten strategischen Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Lärmaktionspläne (Runde 1) sind alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In der aktuellen Runde 4 erfolgt nun die Fortschreibung des bisherigen Lärmaktionsplanes der Gemeinde Widdern.

 

Dazu wurden die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag, sowie alle weitere klassifizierten Straßen im Gemeindegebiet ausgewertet. Der Gemeinderat Widdern hat die aktuelle Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 22.10.2026 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürger*innen an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Widdern mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt.

 

Im Zeitraum vom 26.10.2026 bis einschließlich 04.12.2026 haben Bürger*innen während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Widdern. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können generell während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.

 

Die ausführlichen Planunterlagen im Downloadbereich.

 

Schriftliche Stellungnahmen sind bitte an Gemeindeverwaltung Widdern, Keltergasse 5, 74259 Widdern zu richten. Für Stellungnahmen per E-Mail bittet die Gemeindeverwaltung die E-Mailadresse beteiligung@modusconsult-ulm.de zu nutzen.

 

Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Widdern ein.

Passende Downloads
Lärmaktionsplan_Zwischenbericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Zu den Downloads