Bürgermeister Wahl 2026

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Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines

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Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines

Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 02.08.2026.

 

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Stadt Widdern eingetragen sind!

Die Antragstellung ist nur vom 29.06.2026 bis 27.07.2026 möglich!

Bis 31.07.2026, 15:00 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:

Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz). Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

 

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Landkreises/Ihrer Gemeinde/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

 

Zur Antragstellung klicken Sie auf -Weiter-.

 

Ihr Wahlamt