Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften
Ober Kappel 5. Änderung
Begründung ENTWURF
Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen
1. Lage des räumlichen Geltungsbereiches
Das Plangebiet liegt am Stadtrand von Widdern, zwischen der Liebfrauenstraße, der
Kappelsteige und der Kiesstraße (vgl. Übersichtsplan).
Es umfasst die Flurstücke 2561/1 und 2562, sowie Teile des Flurstücks 2561.
2. Erfordernis der Planaufstellung
Gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB sind die Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener
Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist. Die Aufstellung kann insbesondere bei der Ausweisung von Flächen
für den Wohnungsbau in Betracht kommen.
Am Rand der Ortslage Widderns befindet sich eine größere Baulücke. Der Bereich ist
vollständig erschlossen und liegt im Innenbereich. Sowohl der Stadtkern als auch das
überörtliche Verkehrsnetz lassen sich von hier aus gut erreichen. Ebenso grenzt der
Außenbereich mit seinen Naherholungsmöglichkeiten fast direkt an.
Für diesen Bereich liegt eine Bauanfrage für Doppel- und Mehrfamilienhäuser vor, welche im
Sinne einer sinnvollen Nachverdichtung im Innenbereich unterstützt wird. Da der
rechtskräftige Bebauungsplan ein Mischgebiet festsetzt, das eine reine Wohnbebauung nicht
ermöglicht, ist es notwendig, ihn vorhabenbezogen zu ändern.
3. Planerische Vorgaben
Das Plangebiet wird derzeit durch den rechtskräftigen Bebauungsplan >Obere Kappel, 3.
Änderung<, als eingeschränktes Mischgebiet überplant.
Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan ist es als gemischte Baufläche dargestellt.
Für weitere Informationen gibt es hier auch die passenden Downloads (Spalte rechts)