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Lebenslagen

Änderung von Einträgen

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Änderung von Einträgen

Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse in den Zulassungsdokumenten eintragen lassen.

Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.

Achtung: Klären Sie dies am besten schon vor einer technischen Änderung, vor allem bei einem behindertengerechten Umbau.

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Verwandte Leistungen

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Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden
Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
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Fahrzeugkauf und -verkauf
Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
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Kraftfahrzeug-Versicherungen
Rund um das Kennzeichen