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Lebenslagen

Änderungen bei ausländischen Studierenden

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Änderungen bei ausländischen Studierenden

Bei Studierenden aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) hat ein Wechsel des Studienganges oder des Studienfaches in der Regel keine Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status.

Alle anderen ausländischen Studierenden müssen bei einem Fachrichtungswechsel berücksichtigen, dass die Zweckbindung der Aufenthaltserlaubnis auch die Bindung an die gewählte Fachrichtung beinhaltet.

Es empfiehlt sich daher, vor einem beabsichtigten Wechsel der Fachrichtung mit der Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen.

Ist schon ein Wechsel erfolgt, muss er immer sofort der Ausländerbehörde mitgeteilt werden.
Diese prüft dann das Vorliegen der Voraussetzungen für die Änderung der Aufenthaltserlaubnis und ändert diese gegebenenfalls ab.

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Verwandte Leistungen

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen

Verwandte Lebenslagen

Ausländische Studierende
Beendigung des Studiums
Immatrikulation
Soziale Fragen
Studienfinanzierung
Studiengangwechsel, Studienortwechsel und Änderungen während des Studiums
Studium im Ausland
Studium in Baden-Württemberg
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