Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- familiäre Gründe.
Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.
Freigabevermerk
07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg
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