Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen.
Voraussetzungen sind unter anderem
- ein deutscher Hochschulabschluss, ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist,
- ein den Qualifikationen entsprechender Arbeitsplatz und
- ein Mindestbruttogehalt.
Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
§ 18g Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Blaue Karte EU)
Freigabevermerk
19.12.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Verwandte Leistungen
Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Verwandte Lebenslagen
Aufenthaltszwecke
Einreise und Aufenthaltstitel
Förderung der Integration
Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern
Neuankunft ausländische Fachkraft