Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.
Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.
Aufgaben
- stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
- Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung
- Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und
- Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen
In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt die Bürgermeisterin die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.
Rechtsgrundlage
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO):
§§ 42 bis 47
Freigabevermerk
14.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Verwandte Leistungen
Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung oder Berichtigung beantragen
Wahlhelfer werden
Wahlschein beantragen
Verwandte Lebenslagen
Bürgermeisterwahlen
Bundestagswahl
Europawahl
Kommunalwahlen
Landtagswahl Baden-Württemberg
Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
Weitere Formen der Bürgerbeteiligung