Dienstleistungsverzeichnis

Lebenslagen

Fahrgastbeförderung

Lebenslagen
Fahrgastbeförderung

Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen (Pkw)
    • im Linienverkehr oder
    • im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
    • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.

Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 48 (FeV) Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Freigabevermerk

21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Verwandte Leistungen

Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
Unternehmenskarte
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen

Verwandte Lebenslagen

Entziehung der Fahrerlaubnis
Fahreignungsregister
Fahrerlaubnis
Fahrgastbeförderung