Wenn Sie sich entschieden haben, ein Kind adoptieren zu wollen, finden Sie auf den folgenden Seiten viel Wissenswertes:
- Familienportal
- Seite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption mit weiteren Informationen BfJ - Adoption
- Liste der Unterzeichnerstaaten des "Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption"
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS):
- Liste der Auslandsvermittlungsstellen
- Internationale Adoption - Informationen zur grenzüberschreitenden Adoption von Kindern
- Adoptionsvermittlungsstellen
Adoptionsanträge müssen notariell beurkundet werden. Auf den Internetseiten der Notariate, der Notarkammer des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten, Formulare oder eine Online-Notarsuche.
Freigabevermerk
26.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg
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Arten und Formen der Adoption
Aufhebung einer Adoption
Ein Kind adoptieren
Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
Ein Kind zur Adoption freigeben
Herkunftsfamilie suchen
Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
Volljährigenadoption
Weiterführende Informationen und Links