Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest.
Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:
- die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
- anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben
Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Vertiefende Informationen
- Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ)
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA)
- Die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Freigabevermerk
08.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Verwandte Leistungen
Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
Verwandte Lebenslagen
Arten und Formen der Adoption
Aufhebung einer Adoption
Ein Kind adoptieren
Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
Ein Kind zur Adoption freigeben
Herkunftsfamilie suchen
Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
Volljährigenadoption
Weiterführende Informationen und Links