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Wohngeld und Wohnberechtigungsschein für Studierende

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Wohngeld und Wohnberechtigungsschein für Studierende

Wohngeld

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn Ihnen Leistungen nach dem BAföG dem Grunde nach zustehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie tatsächlich kein BAföG erhalten, weil Ihr eigenes Einkommen oder das Ihrer Eltern zu hoch ist.

Sie können jedoch Wohngeld beantragen, wenn Sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben, zum Beispiel weil Sie die Altersgrenze überschritten haben oder über die Regelstudienzeit hinaus studieren.Voraussetzung ist immer, dass die Wohnung Ihr Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist; ein Hauptwohnsitz gilt hierfür als Indiz.

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung für eine Sozialmietwohnung. Dadurch haben Sie aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.

Tipp: Auskünfte zum Wohngeld erhalten Sie bei den Wohngeldbehörden bei den Landkreisen, Stadtkreisen und Großen Kreisstädten. Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei den Gemeinden.

Freigabevermerk

15.04.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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