Dienstleistungsverzeichnis

Lebenslagen

Finanzielle Hilfen und Rente

Lebenslagen
Finanzielle Hilfen und Rente

Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören der Mutterschutzlohn sowie das Mutterschaftsgeld. Sollten Sie sich in einer schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Situation befinden, helfen Ihnen verschiedene Stiftungen oder das Sozialamt.

Viele Hilfsangebote, die Sie gegebenenfalls bereits während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen, können Sie nach der Geburt Ihres Kindes weiternutzen oder erst dann beantragen. Ein Beispiel dafür ist die Hebamme, die Sie und Ihr Baby auch nach der Entbindung betreut.

Gesetzliche Rentenversicherung

Kindererziehungszeiten - wer Kinder in Deutschland erzieht und hier mit ihnen lebt, erhält Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Die Beiträge hierfür trägt der Bund.

Daneben gibt es noch die Kinderberücksichtigungszeit. Die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahrs des Kindes wirkt sich nicht wie Beitragszeiten direkt auf die Höhe der Rentenanwartschaften aus.

Diese rentenrechtliche Zeit ist aber maßgebend für:

  • die Erfüllung der Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente (zum Beispiel Altersrente für langjährig Versicherte oder besonders langjährig Versicherte),
  • die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
  • einen Zuschlag an zusätzlichen Entgeltpunkten für Personen, die gleichzeitig mehrere Kinder erziehen,
  • die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten (zum Beispiel bestimmte Anrechnungszeiten, Zeiten der beruflichen Ausbildung),
  • die Erhöhung der Mindestentgeltpunkte für Versicherte mit geringem Arbeitsentgelt, sofern sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erreichen.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):

  • § 56 Kindererziehungszeiten
  • § 249 Beitragszeiten wegen Kindererziehung
  • § 249a Beitragszeiten wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet
  • § 57 Berücksichtigungszeiten

Freigabevermerk

10.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Verwandte Leistungen

Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen
Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
Unterhaltsvorschuss beantragen
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmen
Landesfamilienpass beantragen
Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
Kinderzuschlag beantragen
Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
Elterngeld beantragen
Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
Bei Krankheit oder Schwangerschaft eine Haushaltshilfe beantragen
Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Mutterschutzlohn
Wohngeld beantragen
Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen
Meldebescheinigung beantragen

Verwandte Lebenslagen

Beratung für Schwangere
Elternzeit
Entbindung
Finanzielle Hilfen und Rente
Meldung an den Arbeitgeber
Mutterpass
Mutterschutz
Nach der Geburt