Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 15.05.2025
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Verwandte Leistungen
Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
Geburtsurkunde beantragen
Hausgeburt dem Standesamt melden
Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
Sorgeerklärungen abgeben
Studienplatz - Beurlaubung beantragen
Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Verwandte Lebenslagen
Beratung für Schwangere
Elternzeit
Entbindung
Finanzielle Hilfen und Rente
Meldung an den Arbeitgeber
Mutterpass
Mutterschutz
Nach der Geburt