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Lebenslagen

Nutztierhaltung

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Nutztierhaltung

Nutztierhaltung nach dem Tierschutzrecht ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren.

Sinn und Zweck ist die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken.

Darüber hinaus können auch andere Tiere zu einem der genannten Zwecke gehalten werden wie zum Beispiel Fische, Bienen, aber auch Schnecken und Muscheln.

Freigabevermerk

28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Verwandte Leistungen

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Betrieb eines Tiergeheges anzeigen
Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
Futtermittelüberwachung - nicht sichere Futtermittel melden
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - landwirtschaftliche Nutztiere anmelden

Verwandte Lebenslagen

Allgemeines und Rechtliches zur Tierhaltung
Fischerei und Jagd
Heimtierhaltung
Nutztierhaltung
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