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Lebenslagen

Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes

Lebenslagen
Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes

Ihr Adoptivkind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • Sie und/oder Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption deutsche Staatsangehörige sind,
  • die Adoption nach deutschem Recht rechtswirksam und
  • Ihr Adoptivkind zum Zeitpunkt des Annahmeantrags noch nicht 18 Jahre alt ist.

Hinweis: Eine Adoption nach ausländischem Recht hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nur zur Folge, wenn ihre Wirkungen denen einer deutschen Minderjährigenadoption zumindest gleichwertig sind.

Sie können für Ihr Adoptivkind an Ihrem Wohnort einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass beantragen. In der Regel behält Ihr Adoptivkind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

23.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Verwandte Leistungen

Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen

Verwandte Lebenslagen

Arten und Formen der Adoption
Aufhebung einer Adoption
Ein Kind adoptieren
Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
Ein Kind zur Adoption freigeben
Herkunftsfamilie suchen
Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
Volljährigenadoption
Weiterführende Informationen und Links