Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.
Hinweis: Für die kirchlichen Stiftungen wird das Stiftungsverzeichnis bei der obersten Behörde der jeweiligen Religionsgemeinschaft geführt.
In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:
- Name und Anschrift
- Sitz
- Zweck
- Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
- Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
- Anerkennungsbehörde
Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem gestattet. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.
Vertiefende Informationen
Über das Internet sind Informationen zu den meisten Stiftungen zugänglich. Dabei handelt es sich aber nicht um das Stiftungsverzeichnis. Stiftungen, die eine Veröffentlichung im Internet nicht wünschen, sind nicht enthalten. Links zu diesen von den Regierungspräsidien geführten Internetseiten finden Sie im Kapitel "Weitere Informationen und Links".
Rechtsgrundlage
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
§ 4 Stiftungsverzeichnis
Freigabevermerk
21.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Verwandte Leistungen
Stiftungsverzeichnis - Auszug oder Vertretungsbescheinigung beantragen
Stiftungsverzeichnis - Einsicht nehmen
Verwandte Lebenslagen
Erlöschen einer Stiftung
Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts
Erscheinungsformen von Stiftungen
Organisation einer Stiftung
Steuerliche Aspekte für Stiftungen
Stiftungsaufsicht
Stiftungsvermögen
Stiftungsverzeichnis
Stiftungszweck
Weitere Informationen und Links